Untertitel 1 Annahme Minderjähriger
[ BGB Zulässigkeit der Annahme ] [ BGB Annahme nur als gemeinschaftliches Kind ] [ BGB Mindestalter ] [ BGB Probezeit ] [ BGB Verbot der Annahme ] [ BGB Einwilligung des Kindes ] [ BGB Einwilligung der Eltern des Kindes ] [ BGB Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils ] [ BGB Einwilligung des Ehegatten ] [ BGB Einwilligungserklärung ] [ BGB Wirkung der elterlichen Einwilligung, Verpflichtung zum Unterhalt ] [ BGB Beschluss des Vormundschaftsgerichts, Antrag ] [ BGB Annahme nach dem Tode ] [ BGB Wirkung der Annahme ] [ BGB Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen ] [ BGB Bestehenbleiben von Verwandtschaftsverhältnissen ] [ BGB Name des Kindes ] [ BGB Offenbarungs- und Ausforschungsverbot ] [ BGB Aufhebung des Annahmeverhältnisses ] [ BGB Aufhebung wegen fehlender Erklärungen ] [ BGB Aufhebungshindernisse ] [ BGB Antragsberechtigung; Antragsfrist, Form ] [ BGB Aufhebung von Amts wegen ] [ BGB Wirkung der Aufhebung ] [ BGB Name des Kindes nach der Aufhebung ] [ BGB Ehe zwischen Annehmendem und Kind ]
Untertitel 2 Annahme Volljähriger
[ BGB Zulässigkeit der Annahme, anzuwendende Vorschriften ] [ BGB Antrag ] [ BGB Verbot der Annahme ] [ BGB Wirkung der Annahme ] [ BGB Aufhebung des Annahmeverhältnisses ] [ BGB Annahme mit den Wirkungen der Minderjährigenannahme ]
Bürgerliches Gesetzbuch
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
Abschnitt 2 Verwandtschaft
[ Titel 1 Allgemeine Vorschriften(BGB) ] [ Titel 2 Abstammung(BGB) ] [ Titel 3 Unterhaltspflicht(BGB) ] [ Titel 4 Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen(BGB) ] [ Titel 5 Elterliche Sorge(BGB) ] [ Titel 6 Beistandschaft(BGB) ] [ Titel 7 Annahme als Kind(BGB) ]
Titel 6 Beistandschaft
[ BGB Beistandschaft des Jugendamts; Aufgaben ] [ BGB Antragsberechtigte ] [ BGB Eintritt der Beistandschaft ] [ BGB Beendigung der Beistandschaft ] [ BGB Wirkungen der Beistandschaft ] [ BGB Erfordernis des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland ]